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Absetzung für Abnutzung: Jetzt noch die degressive Abschreibung nutzen

Die degressive Abschreibung ermöglicht es, in den ersten Jahren nach der Anschaffung eines Wirtschaftsguts höhere Abschreibungsbeträge als bei der linearen AfA geltend zu machen. Durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz wurde die Möglichkeit zur degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens auch auf das Jahr 2022 ausgedehnt, wird nun aber zum 31.12.2022 auslaufen. Die degressive AfA beträgt das 2,5-fache der linearen Abschreibung, darf allerdings 25 Prozent nicht übersteigen. Die degressive AfA wird vom jeweiligen Restbuchwert berechnet.

Praxistipp:
Wer derzeit die Anschaffung eines beweglichen Wirtschaftsguts für das Anlagevermögen plant, sollte dieses – sofern möglich und wirtschaftlich sinnvoll – noch in 2022 erwerben, um von der degressiven Abschreibung profitieren zu können.