Zahlreiche Arbeitgeber übernehmen die Kosten von Covid-19-Tests (PCR- und Antikörper-Tests) für ihre Arbeitnehmer. Natürlich haben die Arbeitgeber ein hohes Eigeninteresse an den Tests, andererseits haben die Testergebnisse – wenn man denn so will – auch einen privaten „Nutzen“ für die Mitarbeiter. Zumindest könnten Finanzbeamte auf diese Idee kommen. Offenbar kam daher mehrfach die Frage auf, wie die Kostenübernahme steuerlich zu behandeln ist. Dazu lässt das Bundesfinanzministerium in seinen FAQ „Corona“ verlauten: Aus Vereinfachungsgründen ist es nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme ist kein Arbeitslohn.