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Gesetzgebung: 7 % MwSt für Gastronomie, Verlustrücktrag, Kinderbonus

Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat am 3.2.2021 beschlossen, den verringerten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für die Abgabe von Speisen in Restaurants und Cafés bis Ende 2022 beizubehalten. Ursprünglich ist die Regelung bis Ende Juni 2021 befristet gewesen. Darüber hinaus hat sich der Ausschuss auf eine Verdopplung des Verlustrücktrages auf 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. bei Zusammenveranlagung von Ehegatten verständigt. Und auch weitere Corona-Hilfen wurden beschlossen, so ein Kinderbonus von 150 Euro und ein erleichterter Zugang zur Grundsicherung für Geringverdiener. Das konkrete Gesetzgebungsverfahren bleibt natürlich noch abzuwarten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.