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Gesetzgebung: Keine Besteuerung der „Dezemberhilfe 2022“

Zur Abmilderung der hohen Energiekosten wurde Gas- und Fernwärmekunden im Dezember 2022 eine einmalige Soforthilfe gewährt, indem diese von ihren Voraus- oder Abschlagszahlungen für den Monat Dezember 2022 freigestellt wurden. Als „sozialer Ausgleich“ sollten diese Hilfen – im Jahre 2023 – versteuert werden. Auf die Besteuerung der Dezemberhilfe für die hohen für Kosten für Erdgas soll nun aber verzichtet werden. Die Regelungen werden mit dem „Kreditzweitmarktförderungsgesetz“ ersatzlos gestrichen.