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Grunderwerbsteuer ab 01.01.2023

In zwei Bundesländern wird der Immobilienerwerb teurer. Sachsen und Hamburg haben zum 1.1.23 die Grunderwerbsteuer erhöht (von 3,5 % bzw. 4,5 % auf 5,5 %). |
Nach dem Grunderwerbsteuergesetz beträgt der Steuersatz grundsätzlich 3,5 %. Die Bundesländer haben jedoch die Möglichkeit, den Steuersatz selbst festzulegen. Nach der Erhöhung in Sachsen liegt der Steuersatz nur noch in Bayern bei 3,5 %. „Spitzenreiter“ mit jeweils 6,5 % sind Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.