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Grundsteuer: Fristverlängerung für Abgabe der Erklärungen bis 31.1.2023

Immobilieneigentümer sind aufgefordert worden, zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ zu erstellen und beim Finanzamt einzureichen. Dies muss grundsätzlich auf elektronischem Wege erfolgen. Zunächst hieß es vehement, dass es keine allgemeine Fristverlängerung zur Abgabe der Erklärungen geben würde. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich aber nunmehr doch gemeinsam – in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium – auf eine einmalige Fristverlängerung für die Erklärungsabgabe bei der Grundsteuer verständigt. Statt am 31. Oktober 2022 läuft die Frist nunmehr am 31. Januar 2023 ab. Das neue Fristende sei unbedingt einzuhalten, so der Tenor der Erörterungen in Berlin, hierfür gelten für das weitere Verfahren die hierfür vorgesehenen gesetzlichen Regelungen.