Änderung der Grundbesitzbewertung zum 01.01.2023 (Erhöhung Schenkung-/ Erbschaftsteuer)
Die geltenden Bewertungsmethoden für den Grundbesitz bleiben dem Grunde nach unverändert. Für die Feststellung von Grundbesitzwerten sind vorrangig Marktdaten der örtlichen Gutachterausschüsse, sog. für die Wertermittlung erforderliche Daten nach § 193 Abs. 5 BauGB, heranzuziehen. Mit Ausnahme der Anpassungen bei den Bewirtschaftungskosten im Ertragswertverfahren ändert sich hier wenig. Sind allerdings keine Daten der örtlich zuständigen Gutachterausschüsse vorhanden, […]