Außergewöhnliche Belastung: Mitgliedsbeitrag für Fitnessstudio nicht abziehbar
Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio sind auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn die Aufwendungen insbesondere für die Durchführung eines Funktionstrainings, etwa einer ärztlich verordneten Wassergymnastik, getätigt werden. So hat das Niedersächsische Finanzgericht mit Urteil vom 14.12.2022 (9 K 17/21) entschieden. Der Sachverhalt: Der Klägerin wurde Wassergymnastik ärztlich verordnet, um ihre Bewegungseinschränkungen zu verbessern und […]