Nicht nur, aber insbesondere in Großstädten und touristisch attraktiven Gegenden werden viele Wohnungen über Vermittlungsportale wie zum Beispiel Airbnb vermietet. Selbstverständlich sind die entsprechenden Vermietungseinkünfte in der Steuererklärung anzugeben. Naturgemäß ist die Finanzverwaltung aber misstrauisch und vermutet, dass viele Vermieter ihrer Pflicht nicht nachkommen. Daher möchte sie entsprechende Kontrolldaten von den Vermittlungsportalen erhalten. Zumindest Airbnb scheint sich hiergegen wiederum jahrelang gewehrt zu haben, hat nunmehr aber dem Verlangen des Fiskus nachgeben.
Die Hamburger Finanzbehörde weist – offenbar nicht ohne Stolz – darauf hin, dass ihr ein „weltweit agierendes Vermittlungsportal“ die Kontrolldaten seiner Vermieter übermitteln wird. Zwar ist nicht explizit von Airbnb die Rede. Dass es sich um dieses Unternehmen handelt, dürfte aber als gesichert gelten. In der Pressemeldung vom 2.9.2020 heißt es:
„Die Servicestelle Steueraufsicht Hamburg, eine Sondereinheit der Steuerfahndung, hat für die deutsche Steuerverwaltung in einem mehrere Jahre andauernden Verfahren erreicht, dass Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken übermittelt werden. So wird es unredlichen Vermietern von Ferienunterkünften erheblich erschwert, ihre bisher dem Finanzamt nicht erklärten Einnahmen aus der Vermietung von Wohnraum an Feriengäste weiter verborgen zu halten. Im Zusammenwirken mit der Finanzbehörde Hamburg, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), verschiedenen anderen Bundesländern und den Steuerbehörden des Sitzlandes des Vermittlungsportals wurde eine Internetplattform im Rahmen eines sogenannten internationalen Gruppenersuchens der Steuerfahndung Hamburg verpflichtet, die geforderten steuerlich relevanten Daten für zahlreiche deutsche Vermieter, die ihren Wohnraum über diese Internetplattform vermietet haben, an die deutsche Steuerverwaltung herauszugeben.“
Bundesweit sei es das erste erfolgreiche internationale Gruppenersuchen im Zusammenhang mit Vermietungsumsätzen über Internetplattformen. Damit sei ein wichtiger Durchbruch zur Aufhellung dieses erheblichen Dunkelfeldes erreicht worden. Hamburg musste mit Unterstützung anderer Bundesländer und des BZSt in dem langjährigen Verfahren immer wieder Rückfragen des ausländischen Steuerpflichtigen und der zuständigen ausländischen Behörden begegnen. Diese Hartnäckigkeit habe sich nun ausgezahlt. Die jetzt eingegangenen Daten würden dazu beitragen, bisher den Finanzämtern verschwiegene Einnahmen aufzuspüren, um sie der Besteuerung zu unterwerfen.
Praxistipp:
Die Hamburger Finanzverwaltung wird die Daten den anderen Bundesländern zur Verfügung stellen, so dass nicht nur Vermieter aus Hamburg betroffen sind. Übrigens hätten auch einige Gemeinden gerne die Daten gehabt, um zu prüfen, ob gegen das so genannte Zweckentfremdungsverbot verstoßen wird. Diese müssen sich aber auf Auskunftsersuchen im Einzelfall beschränken, was einen konkreten personen- oder objektbezogenen Anfangsverdacht für eine Zweckentfremdung voraussetzt. Eine generelle und flächendeckende Datenerhebung auf Vorrat komme nicht in Betracht – so jedenfalls der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 20.8.2019 (12 ZB 19.333).