Share Deals, bei denen Immobilieninvestoren bislang das Entstehen von Grunderwerbsteuer verhindern konnten, werden deutlich erschwert. Am 17.05.2021 wurde das Gesetz im BGBl I S. 986 veröffentlicht und wird zum 1.7.2021 in Kraft treten.
Anteilsgrenze künftig bei 90 Prozent. Um solche Share Deals einzudämmen, senkt der Bundestag die bisherige 95-Prozent-Grenze in den Ergänzungstatbeständen des Grundsteuergesetzes auf 90 Prozent ab.
Zudem führt er einen neuen Ergänzungstatbestand zur Erfassung von Anteilseignerwechseln von mindestens 90 Prozent bei Kapitalgesellschaften ein und verlängert die Haltefristen von fünf auf zehn Jahre.
Die Ersatzbemessungsgrundlage auf Grundstücksverkäufe wird auch im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen angewendet.
Die sog. Vorbehaltsfrist wird auf 15 Jahre verlängert