Unterstützung bedürftiger Personen: Unterhalt bereits zum Jahresanfang zahlen
Wer Angehörige, für die eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht, finanziell unterstützt, darf seine Zahlungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Im Jahre 2025 sind – voraussichtlich – bis zu 12.096 Euro abziehbar. Eine zumutbare Belastung wird dabei nicht gegengerechnet, wohl allerdings eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person, soweit diese 624 Euro im Jahr übersteigen. Wichtig […]