Gebäudeabschreibung: Die Grenzen einer vertraglichen Kaufpreisaufteilung
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) bei vermieteten Immobilien darf nur von den Anschaffungskosten des Gebäudes, nicht aber vom Wert des Grund und Bodens erfolgen. Wer also ein Haus oder eine Eigentumswohnung erwirbt, muss den einheitlichen Kaufpreis für AfA-Zwecke um den Grund-und-Boden-Anteil kürzen. Um Streitigkeiten über die Höhe des Grund-und-Boden-Anteils nach Möglichkeit von vornherein zu vermeiden, […]