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Aktien: Zuteilung von PayPal-Aktien an eBay-Aktionäre war steuerfrei

Bei Aktiengesellschaften gibt es oftmals Kapitalmaßnahmen, die für Kleinanleger zumindest in steuerlicher Hinsicht zu einem Ärgernis werden können. Immerhin hat der Bundesfinanzhof aber nun zugunsten der eBay-Aktionäre entschieden, dass diese mit der Zuteilung von PayPal-Aktien keinen sofort zu besteuernden Kapitalertrag erhalten haben (BFH-Urteil vom 1.7.2021, VIII R 15/20).

Der Sachverhalt: Der Kläger hielt über seine Depotbank Aktien der eBay Inc. (eBay), einer Kapitalgesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware. Durch die Unternehmens-Ausgliederung des eBay-Bezahlsystems PayPal in 2015 erhielten die Aktionäre für jede eBay-Aktie eine PayPal-Aktie. So wurden auch dem Depot des Klägers in 2015 Paypal-Aktien zu einem Kurs von 36 Euro je Aktie gutgeschrieben. Das Finanzamt behandelte die Gutschrift als steuerpflichtige Sachausschüttung. Das Finanzgericht Köln gab der hiergegen gerichteten Klage statt. Der BFH hat dieses Ergebnis nun bestätigt. Bei der Zuteilung von Aktien im Rahmen eines Spin-Offs handele sich nicht um eine Sachdividende, sondern um eine Abspaltung, die nach § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG keine Besteuerung auslöst. Die Aktienzuteilung ist im Rahmen eines US-amerikanischen Spin-Offs steuerneutral, wenn die wesentlichen Strukturmerkmale einer Abspaltung im Sinne des deutschen Umwandlungsgesetzes erfüllt sind.