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Antrag auf verbindliche Auskunft: Gebührenpflicht auch bei Antragsrücknahme

Zuweilen sind die steuerlichen Auswirkungen eines geplanten Sachverhalts im Vorhinein nicht hinreichend zu bestimmen. Zumindest dann, wenn es bei der Verwirklichung der Pläne um hohe Summen geht oder die steuerlichen Folgen gravierend sein können, kann es empfehlenswert sein, zuvor eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung einzuholen. Allerdings bearbeiten die Finanzämter Anträge auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft nicht kostenlos. Ganz im Gegenteil: Je nach Gegenstandswert oder Zeitaufwand kann die Bearbeitungsgebühr erheblich sein. Allerdings ändern sich Pläne manchmal und so kann es sinnvoll sein, einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft zurückzunehmen. Wird ein solcher Antrag vor Bekanntgabe der Entscheidung zurückgenommen, kann die Gebühr ermäßigt werden. Aber: Jüngst hat der Bundesfinanzhof geurteilt, dass im Fall der Rücknahme eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft doch nahezu die volle Gebühr anfällt – nämlich dann, wenn das Finanzamt die Bearbeitung fast abgeschlossen hat (BFH-Urteil vom 4.5.2022, I R 46/18).