Zum 1. Januar 2023 werden die Umlagesätze der Arbeitgeberversicherung für geringfügig Beschäftigte geändert. Die Umlage U1 für Krankheits- und Kuraufwendungen erhöht sich von 0,9 Prozent auf 1,1 Prozent. Die Umlage U2 für Mutterschaftsaufwendungen sinkt zum gleichen Zeitpunkt von 0,29 Prozent auf 0,24 Prozent. Darüber hinaus soll die Insolvenzgeldumlage U3 angepasst werden. Mit dem Entwurf der Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2023 soll der Umlagesatz 0,09 Prozent auf 0,06 Prozent festgesetzt werden.