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Arbeitsmittel: Sofortabschreibung für PCs, Notebooks und Software geplant

Am 19.1.2021 hat die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs und -chefinnen der Länder zahlreiche neue und zum Teil verschärfte Corona-Maßnahmen beschlossen. Auch eine weitreichende steuerliche Änderung wurde angestoßen: Betrieblich und beruflich genutzte PCs und Notebooks sowie die erforderliche Software, die seit Beginn des Jahres angeschafft wurden oder noch werden, sollen statt über einen Zeitraum von drei Jahren sofort in einer Summe abgeschrieben werden. Bundesfinanzminister Olaf Scholz will dies im Rahmen einer Verwaltungsanweisung und nicht per Gesetz regeln. Die Sofortabschreibung soll rückwirkend ab Beginn des Jahres 2021 gelten. Die Sofortabschreibung würde sowohl Selbstständigen als auch Arbeitnehmer zugutekommen, wobei die betriebliche oder berufliche Veranlassung natürlich gegeben und insbesondere bei Arbeitnehmern glaubhaft gemacht werden müssen. Ein erster Entwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) zu der neuen Sofortabschreibung sieht vor, dass auch die Restbuchwerte der in 2019 oder 2020 angeschafften PCs in 2021 komplett abzuschreiben sind. Es bleibt aber abzuwarten, bis das endgültige Schreiben des BMF vorliegt. Über Einzelheiten werden wir Sie informieren, sobald Näheres bekannt wird.