Der Bundestag hat am 21.5.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz, BT-Drucks. 19/28652 und BT-Drucks. 19/29644) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 19/29848) in 2./3. Lesung beschlossen. Die Erklärungsfristen für die Steuererklärungen des Jahre 2020 sollen um drei Monate verlängert werden. Für beratene Steuerpflichtige endet damit die Erklärungsfrist für 2020 am 31.5.2022
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