Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 1. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer. Die Umstellung soll die Kommunikation zwischen Unternehmen und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung beschleunigen und vereinfachen. Die Unternehmensnummer löst bei der VBG die bisherige Kundennummer ab. Betriebe benötigen sie also zwingend, um zum Beispiel UV-Jahresmeldungen oder Lohnnachweise digital zu übermitteln. Die Umstellung soll automatisch und rechtzeitig vor dem 1. Januar 2023 erfolgen. Die Mitgliedsbetriebe erhalten im Herbst 2022 eine schriftliche Information über den Nummernwechsel. Ab diesem Zeitpunkt ist die neue Unternehmensnummer anstelle der bisherigen Kundennummer zu verwenden. Die neue Unternehmensnummer besteht insgesamt aus 15 Ziffern. Die ersten zwölf Zeichen setzen sich aus einer zufälligen Ziffernfolge zusammen und werden für den Unternehmer vergeben. Die letzten drei Ziffern kennzeichnen immer das zugehörige Unternehmen. Betreibt eine Unternehmerin oder ein Unternehmer mehrere Unternehmen, erfolgt die Zuordnung in numerisch aufsteigender Folge (Quelle: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft – VBG).
Praxistipp:
Die VBG hat auf ihren Internetseiten einen Fragen-Antworten-Katalog mit weiteren Hinweisen zur neuen Unternehmensnummer ab 1. Januar 2023 veröffentlicht.