Seit dem 1. Januar 2023 ist das „Plattformen-Steuertransparenzgesetz“ (PStTG) in Kraft. Nun müssen die Betreiber von Online-Handelsplattformen, auf denen Privatleute Waren und Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten, die Anbieter identifizieren und an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Die erste Meldung müssen die Plattformbetreiber am 31. Januar 2024 einreichen. Zu melden sind Transaktionen, die seit dem 1. Januar 2023 stattfinden. Plattformbetreiber müssen sich beim BZSt registrieren lassen. Das BZSt hat nun einen Fragen-Antworten-Katalog (FAQs) zu den Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber veröffentlicht. Diesen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bzst.de/SharedDocs/Downloads/DE/Digitale_Plattformbetreiber/FAQ_PStTG.pdf?__blob=publicationFile&v=2. Zu beachten ist, dass die Antworten nur die Auffassung des BZSt wiedergeben; sie wurden nicht mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt. Dennoch dürften sie für Betroffene in Zweifelsfällen hilfreich sein.