Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt vor betrügerischen E-Mails, die vorgeben, von ihm zu stammen. Vereinzelt sind auch vermeintliche Schreiben des BZSt über den postalischen Weg im Umlauf. Nachfolgend finden Sie einige Beispiele der Betrugsversuche (Quelle: www.bzst.de).
– Rückzahlung der Einkommensteuer: Die Empfänger erhalten von E-Mail-Adressen wie zum Beispiel bzst-poststelle@bzst.de, teilweise auch mit der Domain-Endung „bzst.bund.de“, die eine offizielle E-Mail-Adresse des BZSt suggerieren, eine betrügerische E-Mail. Es wird angegeben, dass eine Rückerstattung der Einkommensteuer vorgesehen und hierfür eine Identifizierung erforderlich ist.
– Angeblicher Verspätungszuschlag: Die Empfänger erhalten von der Absender-Adresse „info@bzst-zahlungsfrist.com“ bzw. von ähnlichen E-Mail-Adressen, die eine offizielle E-Mail-Adresse des Bundeszentralamtes für Steuern suggerieren, eine betrügerische E-Mail. Der E-Mail ist teilweise ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid vom BZSt handeln soll. Teilweise gehen diese Schreiben auch auf postalischem Wege ein.
– Bescheid per E-Mail: Die Empfänger erhalten von der Absender-Adresse „news@bzst-infos.de“ eine betrügerische E-Mail. Der E-Mail ist ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid vom BZSt handeln soll.
Praxistipp:
Sollten Sie eine solche E-Mail erhalten haben, empfiehlt das BZSt, das beigefügte Dokument nicht zu öffnen und die E-Mail unverzüglich zu löschen
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