Auch bei denkmalgeschützten Immobilien bleibt eine sachgerechte Kaufpreisaufteilung unerlässlich. Aktuelle Rechtsprechung bestätigt, dass hierbei geeignete Bewertungsverfahren heranzuziehen sind, um den Gebäudewert zutreffend zu bestimmen. Pauschale Ansätze oder vereinfachte Methoden führen häufig zu unzutreffenden Ergebnissen.
Für Eigentümer bedeutet dies, dass gerade bei älteren oder sanierungsbedürftigen Objekten eine fundierte Bewertung notwendig ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn steuerliche Vorteile durch erhöhte Abschreibungen in Anspruch genommen werden sollen. Eine sorgfältige Aufteilung bildet die Grundlage für eine rechtssichere steuerliche Behandlung.
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