Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen gilt zwar grundsätzlich seit dem 1. Januar 2025. Angesichts des hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeber jedoch Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2028 geschaffen. Inländische Unternehmer müssen aber trotz der Übergangsfristen seit 1. Januar 2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen nach den neuen Vorgaben empfangen und verarbeiten zu können. Unterstützung bietet insoweit die Finanzverwaltung. Unter www.elster.de/eportal/e-rechnung stellt sie ein Tool zur Visualisierung von E-Rechnungen bereit. Sie können jeweils eine E-Rechnung im XML-Format bis zu maximal 10 MB hochladen, die im Anschluss in einem lesbaren Format angezeigt wird.
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