Die unentgeltliche Übertragung einer Immobilie kann eine hohe Erbschaft- oder Schenkungsteuer auslösen. Und zum 1. Januar 2023 wurden die Faktoren für die Ermittlung der steuerlichen Grundstückswerte angepasst („Jahressteuergesetz 2022“), so dass das Verschenken und Vererben in vielen Fällen sogar noch teurer geworden ist. Die Bayerische Staatsregierung hatte sich daraufhin – zur Abmilderung der steuerlichen Auswirkungen – für eine Erhöhung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Freibeträge eingesetzt, ist mit ihrem Antrag aber im Bundesrat gescheitert. Bereits kurze Zeit später hatte sie angekündigt, für eine Anhebung der persönlichen Erbschaftsteuer-Freibeträge vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.
Tatsächlich hat Bayern nun einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz eingereicht. Er ist unter dem Az. 1 BvF 1/23 anhängig. In einer Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung vom 23.5.2023 heißt es zur Begründung des Normenkontrollantrags unter anderem: „Mit dem Antrag soll über eine verfassungsrechtliche Überprüfung der Weg für eine Erhöhung der persönlichen Freibeträge, Senkung der Steuersätze und eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer geöffnet werden. Ziel ist, dass sowohl das Eigenheim in Familienhand als auch viele Arbeitsplätze in mittelständischen Unternehmen gesichert werden.“