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Erhöhung des Mindestlohns: Auswirkung für geringfügige Beschäftigte beachten

Zu Beginn des Jahres 2021 ist der gesetzliche Mindestlohn um 15 Cent auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde gestiegen, zum 1.7.2021 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 9,60 Euro. Arbeitgeber, die so genannte Minijobber beschäftigen, sollten prüfen, ob die Mitarbeiter trotz dieser Erhöhung weiterhin maximal 450 Euro pro Monat verdienen. Gegebenenfalls muss die maximale Stundenzahl im ersten Halbjahr 2021 auf 47,37 Stunden pro Monat und im zweiten Halbjahr 2021 auf 46,88 Stunden verringert werden, sofern lediglich der Mindestlohn gezahlt wird. Würde der Betrag von 450 Euro auch nur um einen Euro überschritten, würde sich das Arbeitsverhältnis in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis wandeln. Dies ist vielfach sowohl von Seiten des Arbeitgebers als auch von Seiten des betroffenen Mitarbeiters nicht gewünscht.