Der Bundestag hat am 21.5.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (BT Drucks. 19/28656) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT Drucks. 19/29843) in 2./3. Lesung beschlossen. Es soll eine Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften eingeführt werden. Das Gesetz soll zum 01.01.2022 in Kraft treten.