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Grunderwerbsteuer: Förderung für Eigenheimkäufe in Nordrhein-Westfalen

Wer in Nordrhein-Westfalen eine Immobilie erwirbt, muss eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 6,5 Prozent des Kaufpreises zahlen. Immerhin gibt es nun eine Förderung: Für Kaufverträge über Eigenheime, die in 2022 beurkundet werden, kann ein Zuschuss in Höhe von 2 Prozent der Bemessungsgrundlage beantragt werden, und zwar bei der NRW.Bank über das Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum. Die NRW.Bank ist die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen.

Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, die in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 selbstgenutztes Wohneigentum oder Bauland zur Bebauung mit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie erworben haben bzw. erwerben. Die Förderung durch NRW.Zuschuss Wohneigentum ist entsprechend einer Stichtagsregelung nur für notariell beurkundete Kaufverträge mit Datum zwischen dem 1. Januar 2022 und 31. Dezember 2022 möglich. Entscheidend ist also der Tag der Beurkundung. Bei Erwerb im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens kommt es auf den rechtskräftigen Zuschlagsbeschluss an.

Es gilt ein fester Fördersatz von 2 Prozent des auf die wohnwirtschaftliche Selbstnutzung entfallenden notariell beurkundeten Kaufpreises, jedoch maximal 10.000 Euro. Das heißt: Nur die ersten 500.000 Euro eines Kaufpreises werden gefördert. Die Antragstellung soll ab dem 30. August 2022 möglich sein. Anträge für Erwerbsvorgänge im Jahr 2022 können vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden. Die Antragstellung kann ausschließlich über das Onlineportal der NRW.BANK erfolgen (Quelle: NRW.Bank).

Praxistipp:
Einzelheiten zur Förderung und einen Fragen-Antworten-Katalog finden Sie auf der Internetseite der NRW.Bank: www.nrwbank.de/de/privatpersonen