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Hohe Energiekosten: Geplante Maßnahmen zur Entlastung der Bürger

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 beschlossen. Mit einigen steuerlichen Erleichterungen sollen die erheblich gestiegenen Energiepreise ein Stück weit kompensiert werden. Insbesondere Fernpendler sollen entlastet werden. Der Gesetzentwurf sieht folgende steuerliche Maßnahmen vor: Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.000 Euro auf 1.200 Euro; Anhebung des Grundfreibetrages auf 10.347 Euro; Anhebung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent. Alle Maßnahmen sollen bereits rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gelten. Die – befristete – Anhebung der Entfernungspauschale war bereits für einen späteren Veranlagungszeitraum beschlossen, soll nun aber auf das Jahr 2022 vorgezogen werden. Diese Entlastung für Fernpendler gilt unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

Am 23. März 2022 hat der Koalitionsausschusses zusätzlich ein Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten beschlossen. Dieses sieht unter anderem vor, dass allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5) einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden soll. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers bzw. des Dienstherren. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Selbstständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung. Ergänzend zum Kindergeld soll es einen Einmalbonus in Höhe von 100 Euro geben. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet. Befristet für drei Monate soll die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß abgesenkt werden. Und der öffentliche Personennahverkehr soll attraktiver gemacht werden, indem es für drei Monate ein Ticket für jeweils 9 Euro/Monat geben soll. Auch bei diesen – geplanten – Maßnahmen muss das Gesetzgebungsverfahren abgewartet werden.