Influencer können heutzutage hohe Einnahmen erzielen und erhalten im Übrigen vielfach Gratisprodukte von Unternehmen, die sich anschließend eine positive Bewertung der Influencer erhoffen. Selbstverständlich müssen auch Influencer zahlreiche steuerliche Vorschriften beachten, wenn sie ihre Tätigkeit selbstständig, wiederholt und vor allem mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben. Wer hingegen nur gelegentlich als Influencer tätig ist, bleibt von der Steuer grundsätzlich verschont, wenn er weniger als 256 Euro im Jahr verdient und zudem keine Rechnung mit offenem Ausweis der Umsatzsteuer ausstellt. Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat auf seiner Homepage einen „Steuerguide für Influencer“ veröffentlicht, den Interessierte herunterladen können. Er ist recht kurz gehalten, aber durchaus geeignet, um einen ersten Überblick über die Besteuerung von Influencern zu erhalten (https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/steuerguide-fuer-influencer/).