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Influencer: Wann müssen sie Steuern zahlen?

Das Internet hat in den letzten 20 Jahren viele neue Berufe hervorgebracht, unter anderem den des Influencers. Als Influencer werden laut Wikipedia Personen bezeichnet, die „aufgrund ihrer starken Präsenz und ihres hohen Ansehens in sozialen Netzwerken als Träger für Werbung und Vermarktung in Frage kommen (sog. Influencer-Marketing).“ Früher wurde auch der Begriff „Multiplikator“ genutzt – das scheint aber im heutigen englischen Sprachgebrauch nicht mehr gängig zu sein.

Jedenfalls müssen auch Influencer zahlreiche steuerliche Vorschriften beachten, wenn sie ihre Tätigkeit selbstständig, wiederholt und vor allem mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben. Wer hingegen nur gelegentlich als Influencer tätig ist, bleibt von der Steuer grundsätzlich verschont, wenn er weniger als 256 EUR im Jahr verdient und vor allem keine Rechnung mit offenem Ausweis der Umsatzsteuer ausstellt.

Jüngst hat das Bayerische Landesamt für Steuern auf seiner Homepage einen Frage-Antwort-Katalog (FAQ) unter dem Titel „Ich bin Influencer. Muss ich Steuern zahlen?“ veröffentlicht. Dort finden Interessierte zum Beispiel in Kurzform Hinweise, ob und inwieweit sie Gratisprodukte versteuern müssen, die sie zu Test- oder zu Werbezwecken erhalten. Denn anders als viele meinen führen die überlassenen Produkte als Sachzuwendungen grundsätzlich zu steuerpflichtigen Betriebseinnahmen. Hier geht es zu dem Leitfaden: Ich bin Influencer. Muss ich Steuern zahlen?

Praxistipp:
Beachten Sie, dass die Finanzverwaltung zunehmend die sozialen Netzwerke durchforscht, um zu prüfen, wer seine steuerlichen Pflichten vernachlässigt hat.