Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers erhalten die Arbeitnehmer als Ausgleich für offene Entgeltansprüche das Insolvenzgeld. Finanziert wird das Insolvenzgeld durch eine Umlage, die alleine von den Arbeitgebern aufgebracht wird, unabhängig von deren Größe, Branche oder Ertragslage. Die Insolvenzgeldumlage („U3“) betrug in den letzten Jahren 0,06 Prozent. Im Jahr 2021 steigt die Umlage auf 0,12 Prozent.
Praxistipp:
Fast alle Arbeitgeber müssen die Umlage zahlen. Nicht betroffen sind aber private Haushalte, die einen so genannten Minijobber beschäftigen. Auch Arbeitgeber der öffentlichen Hand bleiben von der Zahlung der Umlage ausgenommen, weil über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren nicht zulässig ist.
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