Beim Kauf vermieteter Immobilien ist die Aufteilung des Kaufpreises auf Gebäude und Grundstück steuerlich besonders wichtig. Denn nur der Gebäudeanteil kann abgeschrieben werden, während der Anteil für Grund und Boden steuerlich regelmäßig unberücksichtigt bleibt.
In der Praxis kommt es dabei häufig zu Diskussionen mit dem Finanzamt. Pauschale oder rein schematische Aufteilungen werden nicht immer anerkannt. Entscheidend sind vielmehr die tatsächlichen Wertverhältnisse der Immobilie, etwa Lage, Zustand, Baujahr oder auch Modernisierungen.
Auch vertraglich vereinbarte Aufteilungen sind für die Finanzverwaltung nicht zwingend bindend. Gerade in Regionen mit stark gestiegenen Bodenwerten empfiehlt sich daher eine nachvollziehbare und realitätsnahe Bewertung.
Gerade bei älteren Gebäuden oder umfangreichen Sanierungen kann die richtige Bewertung erhebliche Auswirkungen auf die spätere Abschreibung und damit auf die laufende Steuerbelastung haben. Eigentümer sollten daher bereits vor dem Kauf prüfen, ob die vorgesehene Kaufpreisaufteilung wirtschaftlich plausibel und ausreichend dokumentiert ist.
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