Das Kraftfahrzeugsteuergesetz hat sich Anfang des Jahres geändert. Seit dem 1. Januar 2021 gelten für erstmals zugelassene Pkw neue Tarife, die den CO2-bemessenen Teil der Steuer betreffen. Die Besteuerung der vorher erstzugelassenen Pkw ändert sich dadurch nicht. Die stärkere CO2-Gewichtung der Steuerbemessung und die Begünstigung besonders emissionsreduzierter Pkw sollen Anreize für innovative klimaschonende Mobilität setzen. Das Bundesfinanzministerium hat einen Rechner veröffentlicht, mit dem Sie Ihre Kfz-Steuer-Belastung ermitteln können. Der Rechner dient der Berechnung der Jahressteuer in einfachen Fällen. Daher werden z.B. Steuerbefreiungen oder Aufschläge aufgrund abweichender Entrichtungszeiträume nicht berücksichtigt. Hier ist der Link:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Apps_Rechner/KfzRechner/KfzRechner.html