Tel. +49 (0)8924207080

Fax. +49 (0)8924207022

Am Schützeneck 7

DE 81241 München

Mo - Do 08:00 - 18:00

Freitags 08:00 - 15:00

und nach Vereinbarung

thumbnail

Kryptowerte: Neue Melde- und Registrierungspflichten

Die steuerliche Kontrolle von Kryptowerten wird weiter verschärft. Mit neuen gesetzlichen Vorgaben geraten insbesondere Betreiber von Kryptoplattformen und Anbieter entsprechender Dienstleistungen stärker in den Fokus der Finanzverwaltung. Ziel ist es, Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten künftig besser nachvollziehen zu können. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat hierzu neue Registrierungsmöglichkeiten für bestimmte Kryptowerte-Betreiber freigeschaltet. Betroffen sind insbesondere Unternehmen, die Dienstleistungen rund um Handel, Verwahrung oder Übertragung von Kryptowerten anbieten. Diese müssen künftig umfangreiche Informationen zu Transaktionen erfassen und melden.
Für betroffene Unternehmen steigen damit die Anforderungen an Dokumentation, Nutzeridentifizierung und interne Kontrollprozesse. Fehlerhafte oder unvollständige Meldungen können steuerliche und regulatorische Risiken auslösen. Auch Unternehmen mit nur ergänzendem Bezug zu Kryptowerten sollten daher prüfen, ob neue Mitwirkungspflichten relevant werden.

Praxistipp:
Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen oder Bezug zu Kryptowerten sollten frühzeitig prüfen, ob neue Registrierungs- oder Meldepflichten bestehen. Eine sorgfältige Dokumentation von Transaktionen sowie klare interne Zuständigkeiten helfen dabei, spätere Haftungsrisiken und organisatorische Probleme zu vermeiden.