Seit 2015 gilt branchenunabhängig ein Mindestlohn. Zum 1.1.2020 wurde er auf 9,35 EUR angehoben. Am 30.6.2020 hat die Mindestlohnkommission weitere Anpassungen beschlossen. Der gesetzliche Mindestlohn wird in folgenden Stufen erhöht:
– zum 1.1.2021 auf 9,50 Euro,
– zum 1.7.2021 auf 9,60 Euro,
– zum 1.1.2022 auf 9,82 Euro
– zum 1.7.2022 auf 10,45 Euro
Die Werte gelten jeweils brutto je Zeitstunde. Bei der Festsetzung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns orientiert sich die Mindestlohnkommission an der Tarifentwicklung, wobei sie darauf hinweist, dass die Beschlussfassung in diesem Jahr angesichts der Corona-Pandemie in eine Zeit großer Unsicherheit fällt. Die Bundesregierung setzt den von der Mindestlohnkommission beschlossenen angepassten Mindestlohn durch eine Rechtsverordnung in Kraft.
Praxistipp:
Arbeitnehmer sollten bei geringfügig Beschäftigten („Minijobbern“) darauf achten, dass bei einer Erhöhung des Mindestlohns nicht die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro überschritten wird, da die Beschäftigungsverhältnisse ansonsten sozialversicherungspflichtig werden. Derzeit ist eine gesetzliche Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze nicht erkennbar.