In Coronazeiten ergeben sich für Minijobber und ihre Arbeitgeber viele Fragen zur Gestaltung und Durchführung des Arbeitsverhältnisses. Beispiele: Haben Minijobber einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie sich mit dem Coronavirus angesteckt haben? Haben Minijobber einen Anspruch auf ihren Verdienst, wenn sie aufgrund von Quarantäne-Maßnahmen ihrer Arbeit nicht nachgehen können? Darf ein Minijobber, der Frührentner ist, in Coronazeiten mehr verdienen, ohne dass seine Rente gekürzt wird? Wie gestaltet sich die Entgeltfortzahlung bei schwankender individueller Arbeitszeit? Kann der Arbeitsvertrag wegen der Corona-Pandemie von dem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Minijob-Zentrale in einem interessanten und umfangreichen Fragen-Antworten-Katalog mit dem Titel „FAQ zum Coronavirus: Was Minijobber und deren Arbeitgeber jetzt wissen müssen.“ Themenbereiche sind unter anderem: Entgeltfortzahlung, Minijob-Zeitgrenzen oder Verdienst erhöhen, Kurzarbeitergeld, Zwangsurlaub oder Minusstunden, Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers, Grenzgänger, vorübergehende Betriebsstörung oder -schließung, Meldungen, Sozialversicherungsabgaben, Betriebsprüfungen, Besonderheiten im Privathaushalt. Geben Sie im Suchfeld unter www.minijob-zentrale.de die Begriffe “ FAQ zum Coronavirus“ ein und Sie gelangen zu der entsprechenden Seite.