Verluste aus Wertpapieren: Verkauf nahezu wertloser Aktien war anzuerkennen
Wer Verluste aus dem Verkauf seiner Aktien erleidet, darf diese mit entsprechenden Gewinnen verrechnen. Allerdings gab – und gibt es noch immer – Diskussionen hinsichtlich der Frage, ob Verluste auch dann verrechnet werden dürfen, wenn die Aktien nicht verkauft, sondern aufgrund Wertlosigkeit aus dem Depot ausgebucht wurden. Der Kern des Streits lag darin begründet, dass […]