Seit dem 1. Januar 2017 erhält jeder Verbraucher vor Abschluss eines steuerlich geförderten Vertrages zur privaten Altersvorsorge ein individuelles Produktinformationsblatt. Das heißt: Der Anbieter muss seinen potenziellen Kunden vor Abschluss eines Riester- bzw. Basisrentenvertrages Informationen über die Kosten, wesentliche Bestandteile des Vertrages, die Einordnung des Produkts in eine Chancen- und Risikoklasse, Angaben zum Preis-Leistungs-Verhältnis, einen Anbieterwechsel und zur Kündigung des Vertrages sowie die Angabe der Zertifizierungsnummer des jeweiligen Produkts zur Verfügung stellen. Welche Informationen in welcher Form auf das Produktinformationsblatt gehören, ist im Wesentlichen gesetzlich vorgegeben.
Unabhängig davon können sich Verbraucher bereits auch ohne die Angabe persönlicher Daten über die jeweiligen Produkte informieren. Dazu müssen die Anbieter zertifizierter Riester- und Basisrentenprodukte so genannte Muster-Produktinformationsblätter im Internet veröffentlichen und zwar auf allen Webseiten, auf denen das jeweilige Produkt beworben wird. Eine Auflistung aller veröffentlichten Muster-Produktinformationsblätter ist auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern zu finden. Zum verbindlichen Produktinformationsblatt für zertifizierte Riester- und Basisrentenverträge hat das Bundesfinanzministerium eine Informationsbroschüre veröffentlicht. Darin wird erläutert, welche wesentlichen Daten zum Vertrag auf dem Produktinformationsblatt zu finden sind. Sie können die Broschüre unter folgendem Link abrufen:
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Altersvorsorge/produktinformationsblatt-fuer-zertifizierte-riester-und-basisrentenvertraege.html