Sachbezüge, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, gelten als Arbeitslohn und unterliegen der Lohnsteuer. Für Waren und Dienstleistungen, die der Arbeitgeber selbst herstellt oder erbringt, erhalten die Mitarbeiter den so genannten Personalrabatt-Freibetrag von 1.080 Euro im Jahr. Für andere Sachleistungen gilt hinge-gen eine Freigrenze von bislang 44 Euro pro Monat. Das heißt: Geldwerte Vorteile aus Sachbezügen sind steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie nicht mehr als 44 Euro im Monat betragen. Diese Sachgrenze ist nun zum 1.1.2022 von 44 Euro auf 50 Euro pro Monat angehoben worden.
Praxistipp:
Bei dem Betrag von 50 Euro handelt es sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Das bedeutet: Wird die Freigrenze auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig. Es ist nicht zulässig, den Monatsbetrag auf einen Jahresbetrag von 600 Euro umzurechnen und eine einmalige Sachzuwendung bis zu diesem Betrag steuerfrei zu belassen. Die Leistung von bis zu 50 Euro muss vielmehr von Monat zu Monat gewährt werden.