Der Solidaritätszuschlag wurde im Jahre 1991 eingeführt und wird seitdem – mit Ausnahme vom 1.7.1992 bis 31.12.1994 – als Zuschlag zur Einkommen-, Körperschaft-, Lohn- und Kapitalertragsteuer erhoben, um gezielt den Aufbau Ost zu finanzieren. Ab dem 1.1.2021 fällt der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der Steuerzahler weg, weitere 6,5 Prozent werden teilweise entlastet, und 3,5 Prozent müssen ihn komplett weiterzahlen. Wer berechnen möchte, wie hoch seine Ersparnis im Jahre 2021 ist, findet unter folgendem Link ein Programm des Bundesfinanzministeriums:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Schlaglichter/Solidaritaetszuschlag/Solidaritaetszuschlag.html. Geben Sie dort Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen (nach Abzug von Kinderfreibeträgen) und die Veranlagungsart ein und Ihnen wird angezeigt, wie hoch Ihre jährliche Einsparung ist.