Das Arbeitsentgelt, das Arbeitnehmer aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus erzielen, ist in der Regel nicht nur lohnsteuerpflichtig, sondern auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Das heißt, es werden Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erhoben. Die Beiträge sind vom Arbeitgeber zu berechnen und abzuführen. Kürzlich hat die Deutsche Rentenversicherung eine – aktualisierte – kostenlose Broschüre mit einem Umfang von 85 Seiten herausgegeben. Mit dieser Broschüre sollen Arbeitgeber gezielte Informationen erhalten, wie die Sozialversicherungsbeiträge anhand des maßgeblichen Arbeitsentgelts berechnet werden. Ein Entgeltkatalog am Ende der Broschüre listet häufig vorkommende Entgeltarten auf und hilft Arbeitgebern, diese aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht richtig zu bewerten. Wichtige Begriffe sind im laufenden Text mit blauer Schrift gekennzeichnet. Sie werden zum Teil am Rand mit dem gleichen oder einem ähnlichen Begriff wiederholt. Die Broschüre „Sozialversicherungsprüfung im Unternehmen – Auf den Punkt gebracht“ (Stand: 13.1.2025) ist abrufbar unter dem Link: https://www.deutsche-rentenversiche-rung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/summa_summarum/e_paper_und_broschueren/broschueren/beitraege.html
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen