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Steuererklärungen 2020: Abgabefristen werden um drei Monate verlängert

Die Abgabefristen für die Steuererklärungen des Jahres 2020 enden eigentlich am 31. Juli 2021. Da dieser Tag auf einen Samstag fällt, verschiebt sich das Ende der Abgabefristen auf den 2. August 2021. Werden die Steuererklärungen durch einen Steuerberater oder eine andere Person, die zur Hilfe in Steuersachen befugt ist, erstellt, enden die Abgabefristen am 28. Februar 2022 – so der Grundsatz. Da aufgrund der Corona-Pandemie nach wie vor erhebliche Belastungen in den Steuerkanzleien und auch bei den Steuerbürgern selbst bestehen, werden die Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020 aber um drei Monate verlängert („Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie“). Für Steuerzahler, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, verlängert sich damit die Abgabefrist bis zum 31. Oktober 2021 (§ 149 Abs. 2 AO). Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder eine andere Person, die zur Hilfe in Steuersachen befugt ist, erstellt, endet die Abgabefrist am 31. Mai 2022 (§ 149 Abs. 3 AO).
Konsequenterweise wird entsprechend auch das restliche Fristensystem angepasst, so etwa bei den Verspätungszuschlägen und den Erstattungs- wie Nachzahlungszinsen. Eine Steuerverzinsung von Erstattungen oder Nachzahlungen beginnt also erst am 1. Juli 2022.

Praxistipp:
Ungeachtet der gesetzlichen Fristverlängerung darf das Finanzamt im Einzelfall anordnen, dass Steuererklärungen zu einem Zeitpunkt abzugeben sind, der vor dem 31. Mai 2022 liegen kann.