Noch kurz vor Weihnachten haben der Bundestag und der Bundesrat das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet. Dieses enthält unter anderem Neuregelungen rund um das Thema „Gemeinnützigkeit“, das heißt, Vereine und Ehrenamtliche sollen gestärkt werden.
Beschlossen ist eine Erhöhung der so genannten Übungsleiterpauschale ab 2021 von 2.400 auf 3.000 Euro und der Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro. Bis zu einem Betrag von 300 Euro wird im Übrigen ein vereinfachter Spendennachweis ermöglicht. In den Zweckkatalog der Abgabenordnung für gemeinnützige Organisationen werden die Zwecke Klimaschutz, Freifunk und Ortsverschönerung aufgenommen.