Gewerbliche Tätigkeit: An- und Verkauf von Artikeln aus Haushaltsauflösungen
Der nachhaltig ausgeübte Handel mit Gebrauchsgegenständen auf der Internetplattform eBay, die jeweils mit dem Mindestgebot von 1 Euro eingestellt wurden, ist grundsätzlich als gewerbliche Tätigkeit einzustufen und folglich einkommensteuerpflichtig (BFH-Urteil 17.6.2020, X R 26/18). Der Sachverhalt: Eine Frau hatte beim Stöbern bei Haushaltsauflösungen kostengünstig diverse Gegenstände eingekauft und diese nachfolgend auf eBay in Form von […]