Tätigkeit im Ausland: Folgen des Vertragsabschlusses mit Tochterunternehmen
Mitarbeiter größerer Unternehmen sind im Rahmen ihrer Karriereförderung oft für einige Jahre in einem ausländischen Tochterunternehmen ihres Arbeitgebers eingesetzt. Der Bundesfinanzhof hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass sich die erste Tätigkeitsstätte an den Sitz des Tochterunternehmens verlagert, wenn mit diesem ein eigenständiger Arbeitsvertrag geschlossen wird. Folge ist, dass eventuelle Reisekostenerstattungen für Flüge nach Deutschland sowie […]