Arbeitgeberleistungen: Steuerfreiheit für Corona-Bonus verlängert
Beihilfen und Unterstützungsleistungen, die ein Arbeitgeber aufgrund der Corona-Krise zahlt, sind bis zur Höhe von 1.500 Euro steuer- und sozialabgabenfrei (§ 3 Nr. 11a EStG). Die Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen ist bereits bis zum 30. Juni 2021 verlängert worden und wird nun abermals verlängert, und zwar bis zum 31. März 2022. Die Verlängerung […]