Änderung Grunderwerbsteuer
Share Deals, bei denen Immobilieninvestoren bislang das Entstehen von Grunderwerbsteuer verhindern konnten, werden deutlich erschwert. Am 17.05.2021 wurde das Gesetz im BGBl I S. 986 veröffentlicht und wird zum 1.7.2021 in Kraft treten. Anteilsgrenze künftig bei 90 Prozent. Um solche Share Deals einzudämmen, senkt der Bundestag die bisherige 95-Prozent-Grenze in den Ergänzungstatbeständen des Grundsteuergesetzes auf 90 Prozent ab. Zudem führt er einen neuen Ergänzungstatbestand […]