Dienstwagen in Corona-Zeiten: Jetzt die so genannte Einzelbewertung nutzen
Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen auch privat nutzen dürfen, müssen die Privatnutzung entweder nach der Ein-Prozent-Regelung oder aber nach der Fahrtenbuchmethode versteuern. Bei der Pauschalregelung werden monatlich 1 % des Listenpreises des Kfz als Privatanteil versteuert. Hinzu kommen noch 0,03 % des Kfz-Listenpreises pro Entfernungs-Km und Monat, wenn der Wagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und […]