Verbilligte Vermietung: Welcher Maßstab gilt bei Prüfung der 66-Prozent-Grenze?
Immobilienbesitzer, die eine Wohnung verbilligt vermieten, dürfen ihre Werbungskosten nur dann vollständig geltend machen, wenn die Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete beträgt. Gerade bei der Vermietung an nahe Angehörige sollte daher strikt darauf geachtet werden, diese Grenze nicht zu unterschreiten, da die Kosten sonst nur anteilig abgezogen werden dürfen (§ 21 Abs. 2 […]